Eltern - wichtige Verbündete
Im Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern steht im § 49 "(1) Die Erziehungsberechtigten arbeiten mit der Schule vertrauensvoll zum Wohle des Kindes und seiner Erziehung zusammen und nehmen individuelle Informationsangebote, Elternsprechtage oder Elternversammlungen sowie Beratungs- und Unterstützungsangebote wahr..." Eine enge Zusammenarbeit von Lehrern und Eltern im Sinne einer hilfreichen Partnerschaft in den Bereichen Bildung und Erziehung ist eine grundlegende Voraussetzung für einen erfolgreichen Schulbesuch und Schulabschluss junger Menschen.
Eine gute Schule braucht also das Engagement der Eltern z.B. bei Klassenfahrten, im Förderverein und in den entsprechenden Mitwirkungsgremien. Mitarbeiter einiger Gremien werden hier vorgestellt.