Ja, auch später ergeben sich noch Möglichkeiten, auf das Gymnasium zu wechseln.

Nach § 66 Absatz 3 des Schulgesetzes kann ein Lernender ab der Jahrgangsstufe 7 auf Antrag der Erziehungsberechtigten zu uns wechseln. Dazu müssen jedoch einige Bedingungen erfüllt sein. Ihr Kind muss in der 7. Klasse begonnen haben, eine zweite Fremdsprache zu erlernen, die auch am Runge-Gymnasium im entsprechenden Jahrgang erteilt wird. Des Weiteren muss das Jahreszeugnis in den Fächern Deutsch, Mathematik und beiden Fremdsprachen einen besseren Notendurchschnitt als 2,5 aufweisen und die Klassenkonferenz der abgebenden Schule muss dem Antrag der Erziehungsberechtigten zustimmen (Versetzungs-, Kurseinstufungs- und Durchlässigkeitsverordnung §12). Nach unseren Erfahrungen sind solche Übergänge für die Kinder und Jugendlichen schwerer zu meistern, als wenn sie gleich in der 7. Klasse den Weg am Gymnasium beginnen.

Entsprechend der derzeit gültigen Rechtslage ergibt sich eine zweite Möglichkeit des späteren Übergangs in den gymnasialen Bildungsgang nach der 10. Klasse. Hierbei ist unabdingbare Voraussetzung, dass von Klasse 7 bis 10 durchgängig eine zweite Fremdsprache erlernt und erfolgreich abgeschlossen wurde. Nach dem Abschluss der Mittleren Reife mit einem mindestens befriedigenden Ergebnis (Durchschnitt mindestens 3,4) muss am Gymnasium die 10. Klasse wiederholt werden. Eine Versetzung in die 11. Klasse berechtigt dann zum Übergang in die Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe und damit zur letzten Etappe auf dem Weg zum Abitur.